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Rund 75% der deutschen Oldtimerversicherungen legen als Versicherungssumme den sogenannten Marktwert zugrunde. Bei seltener gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die schwerpunktmäßig gewerblich vertrieben werden fließen auch die Händlergewinnspanne, die internationalen Auktionsergebnisse (ohne Mehrwertsteuer) sowie die internationale Marktsituation mit in den Marktwert ein.
Im Gegensatz zum Marktwert geht der Wiederbeschaffungswert von einer „kurzfristigen Wiederbeschaffung“ aus und ist deutlich höher. Er wird definiert als der Betrag, der tatsächlich für den Kauf eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzfahrzeugs auf- gewendet werden muss. Somit berücksichtigt er den Fahrzeug- kauf bei einem Händler.
Der Wiederaufbauwert berücksichtigt die Tatsache, dass die Kosten für ein zu restaurierendes Fahrzeug weitaus höher sind als der durchschnittliche Marktwert. Es fließen die Restaurierungs- sowie die Anschaffungskosten eines restaurierungsfähigen Basisfahrzeugs mit ein. Es handelt sich um einen hypothetischen Wert für ein Fahrzeug in Originalzustand.
Die Wiederherstellungskosten beziffern den Betrag, der aufgebracht wurde, um das Fahrzeug in den aktuellen Zustand zu versetzen – also die Summe aus Anschaffungs- und Restaurationskosten. Die sicht- oder belegbaren Investitionen der Restauration ergeben die Differenz zum Wiederbeschaffungswert.
Das ist der von Ihnen persönlich definierte Wert Ihres Fahrzeugs. Bis zu einem Fahrzeugwert von 12.500 Euro akzeptiert BELMOT eine Selbsteinschätzung. Fotografie und ausgefülltes Formular genügen. Der von Ihnen festgelegte Wert gilt dann als Versicherungssumme. Bitte fügen Sie einen aktuellen TÜV-Bericht und – sofern vorhanden – Rechnungen über Restaurierungsmaßnahmen bei. Auch ein lückenlos gepflegtes Scheckheft gilt als Nachweis.
Das Kurzgutachten ist eine Zustandseinstufung nach grober, äußerlicher Inaugenscheinnahme, um den Wert für die Versicherungseinstufung zu bestimmen. Es wird weder eine Probefahrt durchgeführt noch werden technische Einzelheiten überprüft. Kosten: 150 Euro plus Gutachterkosten. Für ein Fahrzeug mit einem Versicherungswert über 100.000 Euro empfehlen wir ein ausführliches Wertgutachten.
Das ausführliche Gutachten, auch „großes Wertgutachten“ genannt, geht detailliert auf das zu bewertende Fahrzeug ein und berücksichtigt die gesamte Modellgeschichte und die Fahrzeugtechnik. Wertbeeinflussende Faktoren, wie z. B. Rennhistorie oder prominenter Vorbesitzer, fließen ebenfalls in die Wertermittlung mit ein. Die Kosten für ein ausführliches Wertgutachten beginnen bei 300 Euro. Für sehr seltene Fahrzeuge mit großem Recherche- bedarf ist mit Kosten ab 800 Euro zu rechnen.
Vom Umfang her identisch mit einem ausführlichen Wertgutachten – jedoch setzt die Bewertung hier bereits in der Phase der Restauration an. Eine individuelle Besprechung mit dem Gutachter im Vorfeld ist empfehlenswert. Im Idealfall erfolgt die Begutachtung nach Abschluss der einzelnen Teilprozesse der Restauration, wie Instandsetzung von Karosserie, Technik und Lack. Eine „haut- nahe“ Qualitätsprüfung der durchgeführten Arbeiten am zerlegten Fahrzeug ist somit gewährleistet. Die Kosten für ein solches Gutachten liegen bei mindestens 800 Euro.
Setzen Sie auch bei der Bewertung Ihres Oldtimers auf ein „großes Wertgutachten“ von einem sachverständigen Gutachter mit einer fundierten Bewertung des Zustands und der Substanz des Fahrzeugs. Dies ist nach Restaurierungen oder umfangreichen Reparaturen, vor allem nach einem Zubehöreinbau, wichtig. Darauf aufbau- end kann jederzeit durch ein Kurzgutachten der Wert aktualisiert werden. Sinnvoll ist auch die regelmäßige Prüfung der Wertentwicklung vergleichbarer Modelle.
Achten Sie bei Ihrer Oldtimerversicherung unbedingt auf eine Absicherung zum Wiederbeschaffungswert! Im Gegensatz zum Marktwert berücksichtigt dieser die kurzfristige Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs inklusive Händlergewinnspanne und Mehrwertsteuer.
Das Wechselkennzeichen für mehrere Fahrzeuge gilt ausschließlich für die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu sowie Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahr- ten und Fahrten zum Zwecke der Wartung oder Reparatur. Es gelten dieselben Bedingungen wie beim H-Kennzeichen.
Für alle, die ihr Fahrzeug nur für begrenzte Monate des Jahres bewegen möchten! Es gelten die Bedingungen der regulären Zulassung mit dem schwarzen Kennzeichen. Das Alter des Oldtimers spielt keine Rolle. Für die Zulassung brauchen Sie lediglich eine aktuelle Versicherungsbestätigung. Ein Saisonzeitraum gilt immer vom ersten Tag 0.00 Uhr bis zum letzten Tag 24.00 Uhr. Ein Saisonkennzeichen 03–10 ist also vom 1. März bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres gültig. Ihr Fahrzeug darf außer- halb des Saisonzeitraumes nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Nicht zulässig ist auch das Abstellen des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen oder teilöffentlichem Gelände (z.B. frei zugänglicher Parkplatz).
Eher etwas für Youngtimer: Die Standardzulassung ist für einen Oldtimer nicht empfehlenswert, da sie das Fahrzeug nach Hub- raum besteuert und dadurch oftmals teurer ist als das H-Kennzeichen. Auch die Fahrt in Umweltzonen ist oftmals nicht möglich.
H wie historisch: Ihr Oldtimer muss hierfür mindestens 30 Jahre alt sein und Sie müssen per Gutachten nachweisen, dass er der „Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes“ zugeordnet werden kann. Das bedeutet, dass er in gut erhaltenem Originalzustand sein muss. Übrigens: Fahrzeuge mit H-Kennzeichen genießen freie Fahrt in Feinstaubzonen.
Bitte nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit mir auf.